Eintritt

Eintritt und Vorverkauf

Mit den familienfreundlichen Preisen der 14. Bremer Spiele-Tage bieten wir die Möglichkeit einen ganzen Tag in die Welt der Gesellschaftsspiele einzutauchen:
Eintritt (ab 16 Jahren): Ein Tag 6 €, zwei Tage 11 €
Kinder (11-15 Jahre): Ein Tag 2 €, zwei Tage 3 €
Freier Eintritt für Kinder unter 10 Jahre (nur in Begleitung eines Elternteils/ Erziehungsberechtigten)
Familien: Freier Eintritt für das zweite und dritte Kind (11 – 15 Jahre)

Die Eintrittskarten gibt es im Vorverkauf und an der Tageskasse zu erwerben.

Der Online – Vorverkauf erfolgt über das von unserem Kooperationspartner 28Apps Software GmbH entwickelte Portal -> Bremly.de (aktuell noch in Form einer Beta-Version). Die Zahlung ist per Giropay oder Kredit- bzw. Debitkarte möglich, die Rechnungslegung erfolgt durch 28Apps. Das Ticket bzw. der erforderliche QR-Code wird per E-Mail zugesendet.

Alternativ können Tickets im Barverkauf in der Bremer Volkshochschule (s.u.) zu den Öffnungszeiten im Empfang erworben werden.

Hinweis: Im Falle zu großen Andrangs kann der Eintritt zu den Bremer Spiele-Tagen vorübergehend verwehrt werden. Besucher*innen mit im Vorverkauf erworbenen Karten werden bevorzugt eingelassen. 

Unsere AGBs – die Teilnahmebedingungen
oder auch „das Kleingedruckte“

 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Besucher*innen der 14. Bremer Spiele-Tage: 

  1. Mit der Bestellung und dem Erwerb eines Eintrittstickets werden – unabhängig vom Vertriebsweg – die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der 14. Bremer Spiele-Tage 2024 anerkannt.
  2. Zeitraum der Veranstaltung und Öffnungszeiten für Besucher*innen:
    Samstag, 09. März 2024, von 10 bis 19 Uhr
    Sonntag, 10. März 2024, von 10 bis 18 Uhr
    Die Tageskassen öffnen täglich voraussichtlich um 9.00 Uhr.
  3. Eintrittspreise:
    Für Personen ab 16 Jahre: Tageskarte 6 €, 2-Tage-Karte 11 €.
    Kinder zwischen 11 und 15 Jahre: Tageskarte 2 €, 2-Tage-Karte 3 €.
    Familien: Freier Eintritt für das zweite und dritte Kind (11-15 Jahre).
    Kinder bis 10 Jahre haben freien Eintritt und müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet.
    Körperlich beeinträchtigte Personen, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, erhalten für diese Begleitperson kostenlos Zugang zu der Veranstaltung. Ein entsprechend gültiger Nachweis ist am Einlass erforderlich.
  4. Veranstalter und Veranstaltungsort:
    Bremer Volkshochschule (Bremer vhs), Faulenstraße 69 und 67, 28195 Bremen, info@vhs-bremen.de. Siehe dazu auch Punkt 9.
  5. Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
    Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Die Veranstaltung wird sofort abgebrochen, wenn durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit besteht, aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, bei Gefährdung von Besucher*innen durch Fehlverhalten anderer oder bei drohender Eskalation durch zu große Menschenansammlungen. In diesen Fällen besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen der Veranstaltungsflächen (siehe Punkt 9) wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucher*innenströme unmöglich ist.
  6. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter*innen oder seine Erfüllungsgehilfen (u.a. Team Bremer Spiele-Tage, Mitarbeitende Bremer vhs, Security). Diese Regelung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  7. Es stehen ausschließlich öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Im Umfeld der Bremer vhs sind nur begrenzt Parkmöglichkeiten vorhanden. Es wird empfohlen öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen bzw. per Fahrrad oder zu Fuß zum Veranstaltungsort anzureisen.
  8. Der Zutritt zur Veranstaltungsfläche (siehe Punkt 9) ist ausschließlich mit einem angelegtem und unbeschädigtem tagesspezifischen Einlassband gestattet. Die Einlassbänder werden im Rahmen der erstmaligen Einlasskontrolle an der Kasse gegen Vorlage eines im Vorverkauf erworbenen Eintrittstickets oder gegen Zahlung des Eintrittspreises an der Tageskasse ausgegeben. Bei 2-Tage Karten wird das Einlassband für den zweiten Tag im Zuge des erstmaligen Zutrittes mit ausgegeben. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust des Einlassbandes für den zweiten Tag.
    Ein kommerzieller Weiterverkauf des erworbenen Vorverkaufstickets oder eines Einlassbandes sind grundsätzlich untersagt.
    Die Besucher*innen dürfen die Veranstaltungsfläche verlassen. Beim Wiederbetreten der Veranstaltungsfläche sind das angelegte, unbeschädigte tagesspezifische Einlassband vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
  9. Veranstaltungsort meint die Gebäude und deren Flächen in der Faulenstraße 69 und 67, inkl. des Einlass- und Essensbereich sowie der Wege und Flure. Einlassbereich ist der Bereich der Kasse sowie der/die direkte/n Weg/e dorthin. Die Veranstaltungsfläche umfasst im Gebäude Faulenstraße 69 die Etagen 1 – 9 und deren unmittelbare Zuwege (Treppenhäuser, Fahrstühle) und im Gebäude Faulenstraße 67 die Etagen 2 – 5 und deren unmittelbare Zuwege (Treppenhäuser, Fahrstühle) sowie das Eingangsfoyer. Änderungen dieser Beschreibungen sind bis zu Beginn der Veranstaltung möglich.
  10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher*innen selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle haben Besucher*innen nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ist die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person der Besucherin/des Besuchers begründet, so besteht kein Recht auf Erstattung. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
  11. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sowie Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände an den Veranstaltungsort mitzunehmen. Die Erfüllungsgehilfen sind angewiesen, Taschenkontrollen und Leibesvisitation vorzunehmen. Die Besucher*innen erklären sich mit dem Erwerb eines Vorverkaufstickets bzw. mit der Zahlung des Eintrittspreises damit Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsort erfolgen. In diesem Fall sind eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
  12. Am Veranstaltungsort steht im Erdgeschoss eine gebührenfreie Garderobe (begrenzte Fläche) zur Verfügung.
  13. Fluchtwege und Treppen sind jederzeit freizuhalten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu
  14. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Behältnisse zu
  15. Am Veranstaltungsort gilt das Jugendschutzgesetz.
  16. Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
  17. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf der Veranstaltungsfläche aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
  18. Es ist Rücksichtnahme gegenüber anderen Teilnehmenden zu üben.
  19. Die Nichtbefolgung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert das Vorverkaufsticket bzw. das Einlassbändchen seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass, auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  20. Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes willigt der/die Besucher*in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres/seines Bildnisses und ihrer/seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern, via Print, sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.
  21. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich Professionelle Medienvertreter*innen, YouTuber*innen, o.ä. werden gebeten sich im Vorfeld beim Veranstalter zu akkreditieren.
  22. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für die Besucher*innen zumutbar ist und eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn der Veranstaltung aus wichtigem Grund Änderungen während der Veranstaltung werden durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens der Besucher*innen keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
  23. Anordnungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen aufgrund von Vorgaben durch die Behörden (z.B. Gesundheitsamt) ist Folge zu leisten. In den gesamten Veranstaltungsgebäuden wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch Erfüllungsgehilfen ausgeübt. Den Anweisungen der Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Bei Problemen und Fragen an den Veranstalter richten Sie sich bitte an den Infopunkt im Einlassbereich.
  24. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
  25. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
  26. Am gesamten Veranstaltungsort gilt ein Das betrifft auch E-Zigaretten, Verdampfer oder ähnliches.
  27. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Räumen der Veranstaltungsfläche, insbesondere an den Spieletischen, grundsätzlich untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  28. Das Mitbringen von Tieren zum Veranstaltungsort ist nicht gestattet.
  29. Im Übrigen gelten die weiteren Geschäftsbedingungen sowie das Hausrecht der Bremer Volkshochschule (siehe www.vhs-bremen.de).
  30. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Bremen vereinbart; es gilt deutsches Recht.
  31. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. 

Bremen, 01.12.2023

Bremer Volkshochschule

Bald geht's wieder los!

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Veranstaltungsort:

Bremer Volkshochschule
Bamberger Haus
Faulenstraße 69 und 67, 28195 Bremen

Eingang, Kasse und Garderobe der Bremer Spiele-Tage befinden sich im Erdgeschoss in der Faulenstraße 69.

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Öffnungszeiten:

Sa, 09.03.24 von 10 Uhr bis 19 Uhr
So, 10.03.24 von 10 Uhr bis 18 Uhr.

Die Bremer Volkshochschule liegt in zentraler Lage im Stephaniviertel und ist mit allen Verkehrsmitteln gut zu erreichen (bremen.de/stadtplan oder Anreise über google.maps – Eingabe: Bremer Spiele-Tage)

Hinweis: Hunde dürfen leider bei den Bremer Spiele-Tagen nicht mit dabei sein.

Wir danken unseren Sponsoren, Mitveranstaltern, Unterstützern und Medienpartnern:

Highlandergames
hmmh Logo

Die Bremer Spiele-Tage werden veranstaltet von der Bremer Volkshochschule

Organisation:

Bremer Volkshochschule
Faulenstraße 69
28195 Bremen

Tel. 04 21 / 361 -12345
info@vhs-bremen.de
www.vhs-bremen.de